
Es handelt sich nicht um eine Mietpreisregulierung, sondern um eine Enteignung.
Wenn der Gesetzgeber rückwirkend das Recht auf bereits vereinbarte Mieten einschränkt, regelt er nicht die Miete, sondern enteignet die Rechte des Vermieters. Die Differenz muss der Gesetzgeber zahlen. Fordern Sie sie bei uns ein.
Es handelt sich nicht um eine Mietpreisregulierung, sondern um eine Enteignung. Lesen Sie mehr